Bekanntgabe Anpassung Mahngebühren

Die Gemeindeverwaltung Ohorn gibt hiermit bekannt, dass sich für die schriftliche Mahnung nach § 13 Abs. 2 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (SächsVwVG) wegen rückständiger Forderungen unter Berufung auf die gesetzlichen Vorschriften des Freistaates Sachsen und das 10. Sächsische Kostenverzeichnis (SächsKV), welches zum 21.10.2021 in Kraft getreten ist, die Mahngebühr von derzeit 5,00 EUR auf 8,00 EUR erhöht. In der Mahnung ist für die Zahlung der offenen Forderungen eine Frist von mindestens einer Woche zu bestimmen.

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