Gewährung einer Zuwendung für Investitionen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Nahverkehrsraum Oberelbe

Gemäß § 8 Absatz 3 des Personenbeförderungsgesetzes ist bis 2022 im Personennahverkehr eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.

Dafür gewähren die Verkehrsverbünde finanzielle Unterstützung.

Für die Haltestelle "Ohorn Rathaus (Gickelsbergstraße)" gewährt der Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe einen Zuschuss von 90 %.

Dieser Zuschuss ermöglicht der Gemeinde Ohorn, die Träger der Maßnahme ist, die Realisierung des Vorhabens.

 

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