Gemeinde

Der Ort Ohorn mit ca. 2.500 Einwohnern und einer Fläche von 12 qkm liegt im Landschaftsschutzgebiet eingebettet in die Ausläufer der Westlausitzer Bergkette.
Das Zentrum bildet das Mitteldorf mit Bürgerhaus, Grundschule, Kinderhaus, Turnhalle, Kirchlehn und Dienstleistungseinrichtungen. Im Osten schließt sich das Oberdorf an. Vom Tanneberg mit seiner Wanderschutzhütte und Grillplatz kann man die Aussicht auf das Lausitzer Bergland, die Sächsische Schweiz bis ins Osterzgebirge und nach Tschechien genießen.

Lage

Gemeinde Ohorn in Sachsen

Unser sächsisches Ohorn befindet sich etwa zwei Kilometer südöstlich von Pulsnitz und 30 Kilometer zur Landeshauptstadt Dresden. Zu erreichen ist Ohorn über die A4 (Anschlussstelle Ohorn), da diese direkt durch unsere Gemeinde verläuft. Der höchste Punkt ist der Schleißberg, auch Försterberg genannt, mit 423 m Höhe. Im Süden liegt der Ortsteil Röder mit dem benachbarten Naturbad „Buschmühle“[nbsp] und in Richtung Westen liegt die Fuchsbelle. Im Norden, am Fuße des Schwedensteins, befindet sich der Ortsteil Gickelsberg. Die erste urkundliche Erwähnung Ohorns ist auf das Jahr 1349 zurückzuführen.

Aktuelles

Einladung zum Bürger-Solar-Stammtisch

Die Interessengemeinschaft "Neue Energien" Steina lädt am 07.07.2026 zum nächsten Bürger-Solar-Stammtisch ein.

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Gemeinderats- und Ausschuss-Sitzungen

Für 2026 sind folgende weitere Termine geplant: 17.06., 19.08., 16.09., 28.10., 11.11., 16.12.

 

 

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Zusammenfassende Berichte der Gemeinderatssitzungen ab November 2025

Auf der Folgeseite finden Sie die Berichte der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates jeweils nach Bestätigung der Niederschrift.

 

 

 

 

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Öffentliche Mahnung an die Steuerzahler

Die Gemeindeverwaltung Ohorn macht darauf aufmerksam, dass zum 15.05.2026 die
Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer[nbsp] für alle diejenigen Steuerpflichtigen, die die genannten Steuern vierteljährlich entrichten, fällig waren. Diejenigen, die sich mit der Zahlung der Steuern an die Gemeinde Ohorn im Rückstand befinden, werden hiermit gemäß § 13 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetzt gemahnt und aufgefordert, bis zum 10.06.2026 ihrer Zahlungspflicht nachzukommen. Bitte geben Sie bei der Überweisung das Kassenzeichen bzw. Buchungszeichen des Steuerbescheides an.
Für diese öffentliche Mahnung werden keine Gebühren erhoben.
Bei einem weiteren Zahlungsverzug erfolgt eine schriftliche Mahnung mit einer Mahngebühr von mindestens 8,00 EUR bis 40,00 EUR gemäß 10. Sächsischen Kostenverzeichnis. Außerdem sind Säumniszuschläge gemäß § 240 AO für jeden angefangenen Monat der Säumnis i.H.v. 1 % der auf volle 50 EUR abgerundeten Steuerforderungen zu entrichten. "

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Information für Waldbesucher

Sachsenforst informiert, dass im Zeitraum 13.04. - 30.06.2026 Waldpflege- und Forstarbeiten im Waldgebiet zwischen Ohorn und Großröhrsdorf durchgeführt werden. Es wird um Rücksichtnahme und Verständnis gebeten.

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