Gemeinde
Der Ort Ohorn mit ca. 2.500 Einwohnern und einer Fläche von 12 qkm liegt im Landschaftsschutzgebiet eingebettet in die Ausläufer der Westlausitzer Bergkette.
Das Zentrum bildet das Mitteldorf mit Bürgerhaus, Grundschule, Kinderhaus, Turnhalle, Kirchlehn und Dienstleistungseinrichtungen. Im Osten schließt sich das Oberdorf an. Vom Tanneberg mit seiner Wanderschutzhütte und Grillplatz kann man die Aussicht auf das Lausitzer Bergland, die Sächsische Schweiz bis ins Osterzgebirge und nach Tschechien genießen.
Lage
Unser sächsisches Ohorn befindet sich etwa zwei Kilometer südöstlich von Pulsnitz und 30 Kilometer zur Landeshauptstadt Dresden. Zu erreichen ist Ohorn über die A4 (Anschlussstelle Ohorn), da diese direkt durch unsere Gemeinde verläuft. Der höchste Punkt ist der Schleißberg, auch Försterberg genannt, mit 423 m Höhe. Im Süden liegt der Ortsteil Röder mit dem benachbarten Naturbad „Buschmühle“[nbsp] und in Richtung Westen liegt die Fuchsbelle. Im Norden, am Fuße des Schwedensteins, befindet sich der Ortsteil Gickelsberg. Die erste urkundliche Erwähnung Ohorns ist auf das Jahr 1349 zurückzuführen.
Aktuelles
Beachtung Binnenmarktrelevanz
Die Gemeinde Ohorn beabsichtigt die Vergabe von Leistungen im Rahmen eines LEADER-Förderprojekts: Sanierung Dach Mehrzweckgebäude
(Gerüstbau-, Dachdecker- und Blitzschutzarbeiten)
Bei Interesse wenden Sie sich bitte schriftlich oder per Mail bis spätestens 18.10.2024 an folgende Kontaktadresse:
Stadtverwaltung Pulsnitz, Bauamt, Ramona Seeliger-Fritsch, Am Markt 1, 01896 Pulsnitz; Mail: ramona-seeliger-fritsch@pulsnitz.de
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Imageclip Westlausitz
Für die Westlausitz wurde ein Imageclip erstellt, in dem unter https://youtu.be/MWZztqeTdBM
unsere wunderschöne Region[nbsp] präsentiert wird. Schauen Sie doch mal rein!
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Sanierung Kegelbahn Ohorn
Erneuerung der Kegelbahnanlage einschl. Innenbaumaßnahmen in 01896 Ohorn[nbsp] über die LEADER-Förderung
Ohorn hat eine lange Tradition im Kegelsport und diese soll erhalten bleiben. Die Erneuerung der Kegelbahnanlage inkl. Technik und Innenbaumaßnahmen ermöglichen den weiteren Wettkampfbetrieb und der Kegelsport wird noch attraktiver.
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Bekanntgabe Anpassung Mahngebühren
Die Gemeindeverwaltung Ohorn gibt hiermit bekannt, dass sich für die schriftliche Mahnung nach § 13 Abs. 2 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (SächsVwVG) wegen rückständiger Forderungen unter Berufung auf die gesetzlichen Vorschriften des Freistaates Sachsen und das 10. Sächsische Kostenverzeichnis (SächsKV), welches zum 21.10.2021 in Kraft getreten ist, die Mahngebühr von derzeit 5,00 EUR auf 8,00 EUR erhöht. In der Mahnung ist für die Zahlung der offenen Forderungen eine Frist von mindestens einer Woche zu bestimmen.